Besenrein übergeben: Was bei der Wohnungsübergabe wirklich verlangt ist
Besenrein heißt grobe Verschmutzungen beseitigen, mehr nicht. Was Sie tun müssen, was nicht, und was ins Übergabeprotokoll gehört.
27.08.2026
3 Minuten
Besenrein bedeutet weniger, als die meisten Mieter denken. Der Bundesgerichtshof hat den Begriff auf die Beseitigung grober Verschmutzungen festgelegt (Urteil vom 28.06.2006, VIII ZR 124/05). Eine Grundreinigung schulden Sie bei der Wohnungsübergabe nicht.
Das müssen Sie tun
Teppichböden absaugen, Fliesen, Parkett und Laminat ausfegen
Spinnweben entfernen
Kalk und Schmierschichten in Küche und Bad beseitigen
Kühlschrank leeren, abtauen und Essensreste entsorgen
Alle eigenen Gegenstände mitnehmen, auch aus Keller, Dachboden und Garten
Dübel entfernen und die Löcher verschließen, sofern der Mietvertrag das vorsieht
Das müssen Sie nicht tun
Fenster putzen, solange keine groben Verschmutzungen wie Kleberreste daran sind
Teppiche mit Reinigungsmitteln grundreinigen
Nikotinablagerungen entfernen
Unkraut auf dem Balkon jäten
Besenrein und Schönheitsreparaturen sind zwei verschiedene Dinge. Ob Sie streichen müssen, steht im Mietvertrag und hängt daran, ob die Klausel wirksam ist. Mit Besenreinheit hat das nichts zu tun.
Der Termin selbst
Legen Sie die Übergabe nicht auf denselben Vormittag wie den Umzug. Eine Wohnung lässt sich erst beurteilen, wenn sie leer ist, und niemand möchte mit einem Vermieter diskutieren, während im Treppenhaus noch getragen wird. Nachmittag oder Folgetag sind die bessere Wahl.
Nehmen Sie eine zweite Person mit. Nicht aus Misstrauen, sondern weil zwei Menschen sich unterschiedlich erinnern und ein Zeuge im Streitfall mehr wert ist als ein Gefühl.
Das Übergabeprotokoll
Machen Sie die Übergabe nie ohne Protokoll, auch nicht bei gutem Verhältnis zum Vermieter. Hinein gehören:
Datum, Uhrzeit und alle anwesenden Personen
Zählerstände für Strom, Gas und Wasser
Anzahl der übergebenen Schlüssel, einzeln aufgeführt
Vorhandene Mängel, jeweils konkret benannt statt pauschal
Unterschrift beider Seiten
Fotografieren Sie jeden Raum und jeden Zähler, bevor Sie die Schlüssel abgeben. Diese Bilder sind Ihr Beleg, wenn Wochen später ein Schaden auftaucht, den es bei der Übergabe nicht gab.
Wenn es Streit gibt
Behauptet der Vermieter einen Mangel, den Sie nicht anerkennen, lassen Sie ihn trotzdem ins Protokoll aufnehmen und schreiben Sie dazu, dass Sie ihn bestreiten. Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht selbst geprüft haben, und lassen Sie sich nicht zu einer Zusage drängen, die Sie später bindet.
Häufige Fragen
Muss ich Dübellöcher verschließen?
Das hängt am Mietvertrag und an der Anzahl. Übliche Bohrlöcher in normalem Umfang gehören zum vertragsgemäßen Gebrauch, eine ungewöhnlich hohe Zahl kann anders bewertet werden.
Wer liest die Zähler ab?
Im Zweifel Sie selbst, gemeinsam mit dem Vermieter, und beide notieren dieselben Werte. Ein Foto mit sichtbarer Zählernummer beendet spätere Diskussionen sofort.
Was passiert mit der Kaution?
Der Vermieter darf sie eine angemessene Zeit einbehalten, bis die Nebenkostenabrechnung vorliegt. Ein sauberes Protokoll verkürzt diese Phase in der Praxis deutlich.